Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 17. Juni 2026
Die Uckermärkischen Bühnen Schwedt (Eigenbetrieb der
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend beschriebenen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.
Grundlage der Einschätzung ist unter anderem eine externe BITV-Prüfung vom Januar 2023 (Materna Information & Communications SE). Seitdem wurden technische Verbesserungen an der Website vorgenommen (unter anderem Navigation, Formulare, Kontrast, Bildtexte, Struktur, Karussell, Mehrsprachigkeit und HTML-Validität).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente
- Betroffene Bereiche: Herunterladbare PDF-Dateien (z. B. Theaterzeitung, Satzungen, Formulare, Flyer) auf der Website.
- Anforderungen: u. a. WCAG 1.1.1 (Textalternativen), 1.3.1 (Info und Beziehungen), 2.4.2 (Seitentitel), 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) in Verbindung mit PDF/UA.
- Grund: Der bestehende PDF-Bestand wurde in der Regel nicht als Tagged PDF bzw. PDF/UA erstellt. Eine nachträgliche Aufbereitung des gesamten Archivs wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
- Geplante Maßnahmen: Für neu erstellte PDFs sollen schrittweise barrierefreie Erstellungsrichtlinien eingeführt werden. Bis dahin weisen wir an den Download-Stellen auf die eingeschränkte Zugänglichkeit hin. Vollständige HTML-Alternativen für alle PDF-Inhalte sind derzeit nicht vorgesehen.
Redaktionelle Inhalte
- Betroffene Bereiche: Ältere oder umfangreiche Textseiten (z. B. Infoseiten zu Veranstaltungen, mehrsprachige Tabs).
- Anforderungen: u. a. WCAG 1.3.1 (logische Überschriften- und Listenstruktur).
- Grund: Inhaltliche Formatierung im CMS (Absätze statt Listen, uneinheitliche Überschriften) lässt sich nicht zuverlässig automatisch korrigieren.
- Geplante Maßnahmen: Schrittweise redaktionelle Überarbeitung wichtiger Seiten; technische Hilfen (z. B. Überschriften-Anpassung im Artikel-Rendering) sind bereits eingeführt.
Eingebettete Inhalte Dritter
- Betroffene Bereiche: Eingebettete Videos (z. B. YouTube), externe Karten oder Widgets.
- Grund: Barrierefreiheit hängt vom Anbieter ab und ist nicht vollständig steuerbar.
- Geplante Maßnahmen: Wo möglich barrierefreie Einbettungen und ergänzende Textinformationen.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf theater-schwedt.de aufgefallen, teilen Sie uns das bitte mit. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu prüfen und – soweit möglich – zu beheben.
Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:
- Telefon: 03332 538 111 (Besucherservice)
- E-Mail: mail@theater-schwedt.de
- Anschrift: Uckermärkische Bühnen Schwedt, Berliner Straße 46/48, 16303 Schwedt/Oder, Deutschland
- Kontaktformular (Technik/Web): Feedback zu Barrierefreiheit mitteilen
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende Antwort erhalten oder innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen keine Antwort aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen Antrag auf Prüfung der in dieser Erklärung genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam, Deutschland
- E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
- Telefon: +49 331 866-5048