Sie haben die Möglichkeit, aus den aufgeführten Veranstaltungen Ihr ganz persönliches Anrecht zusammenzustellen. Selbstverständlich beraten wir Sie dabei gern. Die Mitarbeiterinnen unseres Besucherservice freuen sich über Ihren Besuch, Ihre Fragen und Anregungen.

Ihre Vorteile

Sie erhalten die Eintrittskarten zum ermäßigten Preis. Sie erhalten einen Umtauschschein für eine gebuchte Veranstaltung, an der Sie aber nicht teilnehmen können. Sie erhalten auch für Veranstaltungen, die Sie zusätzlich zum Anrecht erwerben, eine Preisermäßigung von 10% (ausgenommen Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen).

Bedingungen

Ein Anrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens sieben Veranstaltungen gewählt wurden. Anrechtskarten sind in folgenden Zeiten erhältlich:
6. August – 4. September 2019 für die Spielzeit 2019/20 (vorzugsweise bis Dezember 2019)
8. Januar – 5. Februar 2020 für Veranstaltungen bis Juni 2020
Beim Abschluss des Anrechtes werden ein Anrechtsausweis und ein Umtauschschein ausgegeben. Auf dem Anrechtsausweis stehen Name, Anschrift und Anzahl der Plätze im Anrecht.

Ermäßigungen

20% Ermäßigung vom Eintrittspreis bei Abschluss eines Anrechts für die im Anrecht enthaltenen Veranstaltungen.
25% Ermäßigung vom Eintrittspreis bei Abschluss eines Anrechts für die im Anrecht enthaltenen Veranstaltungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Schwerbeschädigte.
50% Ermäßigung vom Eintrittspreis bei Abschluss eines Anrechts für die im Anrecht enthaltenen Veranstaltungen für Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII und Sozialpassinhaber nach Vorlage des Nachweises.

Umtauschschein

Laut Gebührenordnung der Uckermärkischen Bühnen dürfen bereits gekaufte Karten nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Sollte Ihnen als Anrechtsinhaber der Besuch einer Anrechtsveranstaltung, für die Sie die Karten bereits gekauft haben, nicht möglich sein, so können Sie diese Karten unter Abgabe Ihres Umtauschscheines für eine andere Veranstaltung (ausgenommen Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen) Ihrer Wahl tauschen. Die Vorlage des Umtauschscheines kann nur vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Später eingereichte Umtauschscheine können nicht angenommen werden.

Die flexible Anrechtsform

Können Sie sich noch nicht festlegen? Dann brauchen Sie eine flexible Anrechtsform. Nur im Zeitraum vom 6. August bis 4. September 2019 und vom 8. Januar bis 5. Februar 2020 können Sie einen Gutschein über 100 Euro erwerben. Damit erhalten Sie jede Theaterkarte, die Sie mit diesem Gutschein erwerben, 5 Euro günstiger – unabhängig vom Grundpreis der Karte. Diese Karten gelten nur für AnrechtsinhaberInnen und eine Begleitperson. Der Weiterverkauf oder die Weitergabe dieser Karten ist nicht erlaubt. Dieses Anrecht gilt nicht für Theatertage, Gastspiele und Sonderveranstaltungen.